Bemänteln
, verb. reg. act. 1) Eigentlich, mit einem Mantel bedecken.
Ehedem pflegte man an einigen Orten die vor der Ehe erzeugten Kinder bey der
priesterlichen Copulation unter den Mantel entweder des Vaters oder der Mutter
zu setzen, und sie dadurch zu legitimieren.
S. du Fresne v. Pallium und C. U. Grupen de uxore theotisca S.
256. Und dieß hieß Pallio cooperire und im Deutschen
bemänteln und Bemäntelung. 2) Figürlich, eine böse Sache
mit einer bessern zu decken, ihr einen guten Schein zu geben suchen. Seinen
Geiz mit der Sparsamkeit, seine Lügen mit der Nothwendigkeit, seine
Faulheit mit der Unpäßlichkeit bemänteln. Es läßt sich
nicht alles bemänteln. Daher die Bemäntelung.Anm. Das Ital. ammantare
und Dän. bemantle sind in eben derselben figürlichen Bedeutung
üblich. [
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