Belustigen
, verb. reg. act. Lust, Vergnügen aus anschauender
Erkenntniß erwecken. Einen mit angenehmen Erzählungen belustigen.
Sich an oder mit etwas belustigen, seine Lust oder Vergnügen an etwas
finden. Sich an Büchern, sich mit der Jagd u. s. f. belustigen. Daher die
Belustigung, so wohl von der Handlung des Belustigens, als auch von der
angenehmen Empfindung, die dadurch erwecket wird, und der Sache, die zur
Belustigung dienet. [
845-846]