Das Belege
, des -s, plur. ut nom. sing. dasjenige, womit etwas beleget
wird, doch nur in einigen besondern Fällen. Bey den Schneidern heißt
dasjenige das Belege, womit der Saum eines Kleides verstärkt wird. Die
Belege, in Plural, heißen in Rechnungssachen, u. s. f. diejenigen
Schriften oder Scheine, womit eine Rechnung oder ein anderer Aufsatz beleget
wird; Belegscheine, Belegezettel. In diesem Verstande ist dieses Wort in
einigen Gegenden als ein Masculinum üblich. Ich will die Abschrift als
einen Beleg zu der Rechnung bringen, Gell. Endlich werden auch diejenigen
Kennzeichen, welche man unter die Marksteine leget, Belege, noch häufiger
aber Beylagen genannt. [
839-840]