Belauben
, verb. reg. act. 1) Mit Land bekleiden. Einen Meiler belauben,
bey den Kohlenbrennern, ihn statt der bloßen Erde mit Laub, Kohlenstaub
und Erde bedecken. Außer dem ist dieses Wort nur in der höhern
Schreibart üblich. Eile Lenz, beblüme die Tristen und belaube den
Wald! Geßn. Die belaubten Zweige der Bäume. 2) Des Laubes berauben.
In dieser Bedeutung gebrauchen die Gärtner dieses Wort oft für
blatten, d. i. dem Weine, Hopfen u. s. f. die überflüssigen
Blätter abbrechen. So auch die Belaubung. [
839-840]