Belästigen
, verb. reg. act. welches das Iterativum des vorigen ist, und
nur in dessen figürlichen Bedeutungen vorkommt. 1) Mit einer Sache, als
mit einer Last, belegen. Die Unterthanen mit Steuern und Gaben belästigen.
Sich mit anderer Leute Kindern belästigen. 2) Beschwerlich fallen, zur
Last seyn. Jemanden mit seinen Besuchen belästigen. Dieser Richter in dir,
der dich so oft mit seiner ungestümen Stimme belästiget, Dusch. So
auch die Belästigung. [
839-840]