Bekräftigen
, verb. reg. act. Kraft geben, mit Kraft versehen. 1) * In
eigentlicher Bedeutung. Und die bebenden Knie hast du bekräftiget, Hiob.
4, 4. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, daher es in des
Hrn. Hofr. Michaelis Übersetzung dafür heißt: und die sinkenden
Knie machtest du straff. 2) * Dauerhaft machen. Und Salomo ward in seinem Reich
bekräftiget, 2. Chron. Auch diese Bedeutung ist höchstensnur noch in
biblischen Ausdrücken üblich. 3) Bestätigen. Eine Schrift, einen
Vertrag bekräftigen, ihnen durch die Unterschrift ihre völlige Kraft
geben. Eines Aussage bekräftigen, ihre Wahrheit durch sein Zeugniß
bestätigen. Etwas mit einem Eide bekräftigen. Daher die
Bekräftigung.Anm. Bekräften ist gleichfalls nur noch im Oberdeutschen
üblich. [
835-836]