Beklagen
, verb. reg. act. Klage über etwas erheben. 1) Klage,
Beschwerde über etwas führen, in welchem Verstande dieses Wort nur
als ein Reciprocum gebraucht wird. Sich über jemanden beklagen. Er beklagt
sich, daß er zu viel geben müsse. Er beklagte sich über die
allzu große Arbeit. Du versagst mir die Freyheit, mich bey dir beklagen zu
dürfen, Dusch. Daher der Beklagte, die -n, plur. die -n, in den Rechten,
derjenige, über welchen vor Gericht Klage erhoben wird, im Gegensatze des
Klägers; im Österreichischen der Geklagte. 2) Einen beklagen, sein
Mitleiden über seinen Zustand durch Worte an den Tag legen. Eines Zustand
beklagen. Jedermann beklagte sein Unglück. Den Tod eines Freundes, das
Elend der Menschen u. s. f. beklagen. Er ist zu beklagen. Daher beklagenswerth,
und beklagenswürdig, was beklagt zu werden verdienet. Ein beklagenswerther
Verlust.
S. auch Bedauern.Anm. Die Verbindung dieses Verbi mit
der zweyten Endung der Sache, z. B. sich des verweigerten Rechtes beklagen, ist
Oberdeutsch. In dieser Mundart ist erklagen in eben der Bedeutung üblich.
Das Schwed. beklaga hat beyde Bedeutungen mit dem Hochdeutschen gemein. In der
ersten gebrauchen die Niedersachsen dieses Zeitwort als ein Activum, etwas
beklagen, gerichtliche Klage über erheben; in der zweyten haben sie ihr
bekarmen, welches von dem alten Garm, Klagen, Wehklagen, Geschrey,
abstammet. [
831-832]