Bekehren
, verb. reg. act. umkehren machen, doch nur in der
figürlichen und besonders theologischen Bedeutung, eines Neigungen von dem
Sinnlichen und Bösen auf das wahre Gute richten. Einen bekehren. Er hat
viele Seelen zu Gott bekehret. Sich bekehren. In weiterer Bedeutung auch zur
äußern Annehmung der wahren Religion bewegen. Die Heiden, Juden u. s.
f. bekehren. * Ich wußte nicht, wie ich bekehrt war, in den niedrigen
Sprecharten, ich wußte nicht, woran ich war, konnte mich in die Sache
nicht finden, den Zusammenhang derselben nicht einsehen. Daher der Bekehrer,
des -s, plur. ut nom. sing. welches am häufigsten in den Zusammensetzungen
Heidenbekehrer, Judenbekehrer, Türkenbekehrer vorkommt. Barbaren, die der
Himmel oft zu Bekehrern der Gottlosen macht, Dusch. Ingleichen die Bekehrung,
plur. inus. die Richtung der Neigungen auf das wahre Gute, wie auch die
äußere Annehmung der wahrenReligion. Die Bekehrsucht, plur. car. die
ungeordnete Neigung andere zu bekehren. * Bekehrlich, adj. et adv. welches nur
in einigen gemeinen Sprecharten für bequem üblich ist. Es ist eine
gar bekehrliche Witterung, bey welcher man etwas bequem und ohne Hinderniß
verrichten kann.Anm. In der heutigen besonders theologischen Bedeutung kommt
sih bikeren, und picheren sih, als eine buchstäbliche Übersetzung des
Latein. convertere se, und das Hauptwort Becherida, schon bey dem Ottfried und
Notker vor. Ehedem bedeutete dieses Zeitwort auch, 1) umkehren, und umkehren
machen. Mine sienda uuerden becheret zeruke, zurück getrieben, Notk. Pf.
55, 11. Gott möchte sich bekehren, Jon. 3, 9 nach Luthers
Übersetzung. 2) Kehren, in welcher Bedeutung Ottfried dieses Wort noch
gebraucht; ingleichen abwenden, wegwenden. Das ich das herze von ir niemer
bekere, Graf Rudolph von Niuwenburg. 3) Umstoßen, aufheben, welche
Bedeutung sich schon in dem Gesetze der Könige Ludwig und Lothars vom
Jahre 84 findet. 4) Einen zugefügten Schaden ersetzen, da denn Bekehrung
für Ersatz noch in Goldast Reichsspiegel angetroffen wird. 5) Becherten
Lüte, wird in dem Augsburg. Stadtrechte von 1276 und anderwärts von
einem gewissen Orden gebraucht, dessen Glieder sonst auch Reuer und Reuerinnen
genannt werden. Bekehrniß für Bekehrung kommt noch zuweilen im
Oberdeutschen vor. [
829-830]