Bekannt
, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Participium
der vergangenen Zeit des Verbi bekennen ist, so fern dasselbe ehedem so viel
als kennen, wissen, bedeutete. 1) Was man kennet, oder was viele Leute kennen,
so wohl in guter als böser Bedeutung. Ein bekannter Mensch, den alle oder
doch viele Leute kennen. Ein bekannter Dieb. Er ist fast niemahls bekannt
geworden. Er macht sich durch Tugend, Verdienste u. s. f. bekannt.
Trau nicht, sie sind bekannt durch niederträcht'ge
Thaten, Weiße.
Mit einem bekannt seyn. Es ist einer meiner Bekannter. Eine
Bekannte, eine weibliche Person, welche man kennet, nicht Bekanntinn. Ich habe
hier niemand Bekanntes, im gemeinen Leben, ich kenne hier niemanden. Einen mit
jemanden bekannt machen. 2) Vertraut, vertraulich, im gemeinen Leben. Er thut
sehr bekannt mit mir.
Und thun nach Ritter-Art beym ersten Blick bekannt, Wiel.
3) Was man weiß, was viele wissen. Alle Dinge sind Gott
bekannt. Es ist aller Welt bekannt. Das ist eine längst bekannte Sache.
Sich eine Sprache, eine Wissenschaft bekannt machen, oder, sich mit derselben
bekannt machen, sich von derselben Kenntniß erwerben. Einem etwas bekannt
machen, es zu seiner Wissenschaft oder Kenntniß bringen. Etwas für
bekannt annehmen, sich dasselbe nicht befremden lassen.Anm. Ehedem wurde auch
das einfache kandt in eben dieser Bedeutung gebraucht.
- Denn würd er euch kandt, Theuerd. Kap. 107.
Bekanntlich, für, wie bekannt ist, in der dritten
Bedeutung, ist aus dem Oberdeutschen auch in die Hochdeutschen Kanzelleyen
eingedrungen. [
829-830]