* Der Beichtiger
, des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen veraltetes
Wort, welches aber ehedem in folgenden Bedeutungen üblich war. 1) Für
einen, der da beichtet, wofür man jetzt lieber Beichtkind gebraucht, und
in weiterer Bedeutung auch für Bekenner, so fern dieses Wort im
kirchlichen Verstande einen Märtyrer bedeutet. In beyden Fällen wird
es noch häufig in Oberdeutschland gebraucht. 2) Für einen, der dem
andern Beicht höret, für einen Beichtvater, in welchem Verstande noch
Hagedorn dieses Wort gebraucht, obgleich im Hochdeutschen Beichtvater
üblich ist.Anm. Von beichten hatte man ehedem das Bey- und Nebenwort
beichtig, im achten Jahrhunderte begihdic, und bey dem Notker jihtig. Gichtig
oder begichtig werden bedeutete zu eben derselben Zeit bekennen oder beichten,
und Pigihtar, Bihter und Iehara, so wohl einen Bekenner oder Märtyrer, als
auch einen, der seine Sünden beichtet. In der Bedeutung eines Beichtvaters
ist dieses Wort so wohl wider die Natur der Beywörter auf ig, als auch
wider den Gebrauch. [
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