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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Bejammern

, verb. reg. act. seinen Jammer, d. i. lauten Ausbruch des Schmerzens, über etwas merklich werden lassen, und figürlich auch überhaupt so viel als schmerzhaft beklagen. Einen bejammern. Das ist zu bejammern. Daher bejammernswürdig, adj. et adv. was bejammert zu werden verdienet, und die Bejammernswürdigkeit. [817-818]
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