Bejammern
, verb. reg. act. seinen Jammer, d. i. lauten Ausbruch des
Schmerzens, über etwas merklich werden lassen, und figürlich auch
überhaupt so viel als schmerzhaft beklagen. Einen bejammern. Das ist zu
bejammern. Daher bejammernswürdig, adj. et adv. was bejammert zu werden
verdienet, und die Bejammernswürdigkeit. [
817-818]