Bejahen
, verb. reg. act. La zu etwas sagen, mit Ja beantworten, im
Gegensatze des Verneinens. Eine Sache bejahen. Der eine bejahet es, der andere
verneinet es. In etwas weiterem Verstande bedeutet dieses Wort auch oft, so
wohl im gemeinen Leben, als in der Logik, einem Subjecte ein Prädicat
beylegen, wenn gleich das Wörtchen Ja nicht ausdrücklich in demselben
vorkommt. S. ist z. B. der Satz: Gott ist gerecht, ein bejahender Satz, oder
ein bejahendes Urtheil, indem das Prädicat gerecht seyn, dem Subjecte Gott
beygelegt oder zugeschrieben wird. So auch die Bejahung.Anm. Bejahen in der
Alemannischen Mundart auch bejatzen, Schwed. bejaka, Dän. bejan, ist ein
sehr altes Wort, welches ehedem nicht nur bejahen, sondern auch bekennen
bedeutete. In diesen Verstande kommt bijehan und bijahin schon bey dem Tatian,
noch früher aber das einfache gihan, gihun oder jehen, für bekennen
vor.
S. Ja und Beichten. [
817-818]