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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Behörig

, adj. et adv. gleichfalls am häufigsten in der Oberdeutschen und Niedersächsischen Mundart, für gehörig, was sich gehöret, oder geziemet. Der behörige Ort. Sich behörig betragen. Die Sache ist behörig angebracht. [815-816]
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