Beholzen
, verb. reg. act. mit Holz versehen. Eine Waldung beholzen, im
Forstwesen, den Anflug des Holzes in derselben befördern. Die Bäume
beholzen sich, wenn sie viele Zweige bekommen, oder stark in das Holz wachsen.
Einen Deich beholzen, in den Marschländern, Hölzerne Pfähle an
demselben einschlagen. Den Ofen beholzen, bey den Bäckern, ihn mit Holz
anfüllen. Zuweilen bedeutet dieses Wort, 2) auch das Gegentheil, nehmlich
abholzen, d. i. Holz fällen, und alsdann ist Beholzung, welches auch in
der ersten Bedeutung gebraucht wird, so viel als das Recht, Holz aus einem
Walde zu hohlen. [
815-816]