Beharren
, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert,
fortfahren zu harren, verharren, verbleiben. 1. Eigentlich. Bey einem beharren,
bleiben. Sie beharren schon drey Tage bey mir, Marc. 8, 7. In einem Amte
beharren. 2. Figürlich. 1) Auf seiner Meinung, auf seinem Vorhaben
beharren, solche standhaft zu behaupten, ins Werk zu richten suchen; dagegen,
in derselben verharren, bloß die Beybehaltung derselben ausdruckt. Er
beharret nun einmahl darauf, bestehet darauf. Weil alle steif auf ihren Sinn
beharrten, Gell. 2) Dauerhaft, standhaft seyn, aushalten. Wer beharret bis ans
Ende u. s. f. Sein Glück beharren nicht, Hiob 20, 21. nach des Herrn Hofr.
Michaelis Übersetzung. So auch die Beharrung.Anm. Man Gebraucht es fast
eben so oft mit dem Hülfsworte haben, als mit seyn, obgleich dieses
letztere demselben angemessener zu seyn scheinet. In Oberdeutschland wird es
zuweilen mit dem Genitiv verbunden; z. B. Seine Majestät beharren des
unveränderlichen Vorsatzes. [
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