Die Begünstigung
, plur. die -en. 1) Von dem vorigen Verbo, die Handlung, da man
aus Gunst etwas zu jemandes Vortheile thut. 2) * In den Rechten, ein geringes
Verbrechen, welches noch keine Leib- oder Lebensstrafe nach sich ziehet. Der
Beleidiger muß seine Begünstigung wieder gut zu machen suchen, sein
Vergehen. In dieser zweyten Bedeutung ist es von beginnen, unternehmen, sich
unterfangen. Indessen ist es unnöthig, es um deßwillen mit einem i,
Beginstigung zu schreiben, wie Frisch wollte, theils weil die allgemeine
Aussprache hier ein deutliches ü hören läßt, theils aber
auch, weil dasselbe von der Abstammung unterstützet wird, indem Anbegunst
ehedem für Anfang, und Begunst, für das Beginnen üblich war. Man
weiß ohnehin, daß in den irregulären Verbis der Vocal oft durch
alle Stufen der Schattirung durchläuft: beginnen, begann, Conj.
begänne, oder begonnte. Conj. begönnte, ehedem begunnte, Conj.
begünnte. [
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