Begrüßen
, verb. reg. act. 1) Mit einem Gruße bewillkommen,
empfangen. Freudenthränen begrüßen das Morgenroth, Geßn.
Den Feind mit Kanonen begrüßen, ironisch. 2) Jemanden um etwas
begrüßen, dessen Einwilligung zu etwas aus Höflichkeit oder
Ehren halber verlangen. Er will wenigstens darum begrüßt seyn. So
auch die Begrüßung, besonders in der ersten Bedeutung. 3) Im gemeinen
Leben wird es auch zuweilen für Gruß gebraucht. So heißt es z.
B. am Schlusse freundschaftlicher Briefe: Ich verharre nach freundlicher
Begrüßung von meiner Frau u. s. f. [
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