Begliedern
, verb. reg. act. 1) Mit Gliedern versehen. Wohl begliedert, mit
wohl gestalteten Gliedern versehen. 2) In der Mahlerey bedeutet die
Begliederung, die Verbindung der Glieder, oder Gelenke mit dem Rumpfe einer
Figur, und die Art und Weise, wie solche ausgedruckt wird; Franz. Emmanchement.
Die Ellbogen, die Knie u. s. f. machen die Begliederung aus. Eine gute,
schlechte Begliederung, Ausdruck derselben. [
803-804]