Begehren
, verb. reg. act. 1) Sinnlich oder mit Lebhaftigkeit verlangen.
Er hat was sein Herz begehret. Reich seyn, heißtwenig begehren. Wer ein
Weib ansiehet sie zu begehren, Matth. 5, 28. Wie er das Glück der Menschen
aufrichtig begehrt, so rühret ihn auch das Elend derselben, Gell. 2) In
weiterer und figürlicher Bedeutung. (a) Dieses Verlangen wirklich machen,
nach etwas streben, die Vereinigung mit einer Sache suchen; in welcher
Bedeutung es aber im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist. Er
begehrt die ganze Erbschaft, strebt nach derselben. Bey den Jägern kommt
begehren in dieser Bedeutung noch häufig vor. Der Hirsch begehrt das
Wildbret, die Hündin den Hund u. s. f. wenn sie die Begattung suchen; der
Hirsch begehrt den Zeug, wenn er darüber zu springen sucht; er begehrt den
Jäger, wenn er ihn aufzuspießen trachtet u. s. f. (b) Dieses
Verlangen äußern, um etwas anhalten. Eine Person zur Ehe begehren.
Was ist dein Begehren? In eines Begehren willigen, eines Begehren Abschlagen.
Auf sein Begehren. (c) Fordern, als eine Schuldigkeit verlangen. Gehorsam von
einem begehren. Hierher gehöret auch die Oberdeutsche Wortfügung
etwas an einen begehren, als ein glimpflicher und gemilderter Ausdruck für
befehlen. Als der Erzbischof von Bremen 1636 an die Stadt Bremen schrieb, und
sich darin des Ausdruckes befehlen bedienete, beschwerete sich die Stadt
darüber, und behauptete, daß statt dessen bisher begehren üblich
gewesen. (d) * Nöthig haben, bedürfen, bey einigen, besonders
ältern Dichtern.
Recht alsam ein rose diu sich us ir klosen lat Wenn si des
siussen touwes gert, König Wenzel. Ich kann, weil Wahrheit Licht
begehrt, Von dir kaum ohne Sünde schweigen, Günth.
Ja man findet dieses Wort bey einigen Dichtern auch wohl von
leblosen Dingen gebraucht, wenn sie ihrer natürlichen Schwere folgen. Der
schwert knopff hinab ins tal gert, heißt es in dem Theuerdank Kap.
38.Statt des ungewöhnlichen Substantives Begehrung, woraus doch einige
Neuere das Begehrungsvermögen zusammen gesetzet haben, ist das Begehren in
allen obigen Bedeutungen, in der ersten eigentlichen aber auch die Begierde
üblich.Anm. Für begehren, Dän. begiare, Schwed. begaera, war
ehedem das einfache gehren sehr gebräuchlich, keron bey dem Kero, geron
bey dem Ottfried, Notker, Willeram und Isidor, bey dem Ulphilas gairnan, im
Angels. geornan, gyornan. Im Niedersächs. hat man auch noch giren, und im
Holländ. gheren. Statt des Vorwortes von, etwas von einem begehren,
gebrauchen die ältern so wohl als neuern Oberdeutschen das Vorwort an mit
der vierten Endung, etwas an einen begehren. Bey beyden wird dieses Wort
häufig mit der zweyten Endung der Sache verbunden, welche Wortfügung
in Luthers Übersetzung der Deutschen Bibel hin und wieder beybehalten
worden.
Die all meiner Tochter begern, Theuerd.
Niemand soll deines Landes begehren, 2 Mos. 34, 22. Im
Hochdeutschen ist dieser Gebrauch, so wie die Verbindung so vieler anderer
Zeitwörter mit dem Genitiv, abgekommen; daher der Unterschied, den Frisch
und Aichinger zwischen, eine Sache begehren, und einer Sache begehren, machen,
nicht nur unnöthig, sondern auch völlig unrichtig ist, wie sich
leicht mit vielen Zeugnissen beweisen ließe, wenn es nöthig
wäre. [
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