Die Backprobe
, plur. die -n. 1) Das Meisterstück, welches ein angehender
Bäcker zu backen verbunden ist. 2) Dasjenige Getreide, welches die
Obrigkeit zur Probe mahlen und backen lässet, um den Preis des Brotes
darnach zu bestimmen. 3) Die Brottaxe, welche den Bäckern gesetzt wird;
doch nur in Niedersachsen. [
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