Der Befehlshaber
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der von einem andern Befehl
oder Auftrag in einer Sache hat, ein Gevollmächtigter, in welcher
Bedeutung es aber nur im Oberdeutschen üblich ist. 2) Der andern zu
befehlen hat, besonders von einem Vorgesetzten bey der Armee. Der Befehlshaber
eines Kriegesheeres, eines Regimentes; in welcher Bedeutung dieses Wort schon
Nehem. 31, 24 vorkommt. Daher befehlshaberisch, im Scherze für
gebietherisch, auf eine befehlend Art. Das klingt sehr befehlshaberisch,
Weiße. [
789-790]