Beerben
, verb. reg. act. 1) Mit Leideserben versehen, in welcher
Bedeutung aber nur das Mittelwort beerbt üblich ist. Er ist noch nicht
beerbt, er hat noch keine Kinder. 2) Von einem erben. Einen beerben. Wenn einer
ein Gut nicht beerben oder erkaufen wollte, Ruth. 4, 7. Daß ihr den Segen
beerbet, 1 Petr. 3, 9. 3) * Als ein Erbe hinterlassen. Daß ihr besitzt das
gute Land und beerbet auf euer Kinder, 2 Chron.29, 8. Auf daß ihr esset
das Gute im Lande, und beerbet es auf eure Kinder, Esr. 9, 12. [
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