Bedünken
, verb. reg. impers. welches mit der vierten Endung der Person
für scheinen gebraucht wird, das Urtheil auszudrucken, welches man auf
Veranlassung der Sinne von einer Sache fället. Mich bedünkt, es sey
schon spät. Er ist, wie mich bedünkt, ein rechtschaffener Mann.
So wird die Vorsicht uns weise, der Himmel uns gnädig
bedünken, Kleist.
Sich bedünken lassen, dafür halten, der Meinung
seyn. Auch der Infinitiv wird zuweilen, am häufigsten aber in der Sprache
der Kanzelleyen, als ein Hauptwort für Gutachten, Meinung,
wahrscheinliches Urtheil gebraucht. Nach meinem Bedünken. Das ist, meines
Bedünkens, sehr unrichtig. Gleichwohl geben sie ihm, meines
Bedünkens, nichts nach.
Doch soll ich anders sagen, was mein Bedünken ist,
Opitz.
Anm. Ehedem war für dieses Zeitwort in der Oberdeutschen
Mundart auch bedäuchten üblich, welches noch bey dem Hans Sachs
vorkommt; z. B. als mich bedäucht. Allein im Hochdeutschen ist solches
veraltet, und selbst bedünken scheint immer mehr aus dem Gebrauche zu
kommen. [
783-784]