Das Bedenken
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Überlegung, Nachdenken;
ohne Plural. Diese Sache erfordert noch viel Bedenken. Etwas in Bedenken
ziehen, welche R. A. doch ein wenig nach dem Rechtsstyle schmeckt. 2)
Dasjenige, was Überlegung und Nachdenken veranlasset oder erfordert, ein
Zweifel; größten Theils auch ohne Plural. Ich trage Bedenken, dieses
zu thun. Sich über etwas ein Bedenken machen. Einem ein Bedenken
verursachen. Es ist kein Bedenken bey der Sache, man hat nicht Ursache,
unentschlossen zu seyn. Ohne alles Bedenken. Ich habe bey der Sache noch
mancherley Bedenken. 2) Ein nach reiflicher Überlegung gefälletes
Privat-Urtheil, undder schriftliche Aufsatz, der solches enthält. Ein
bedenken einhohlen. Sein Bedenken von sich stellen. Theologische, rechtliche
Bedenken. [
779-780]