Der Beamte
, des -n, plur. die -n, ein Beamter; der mit einem Amte versehen
ist; Forstbeamte, Justitz-Beamte, Berg- und Hüttenbeamte. Besonders
derjenige, dem die Verwaltung eines Kammeramtes aufgetragen ist, ein Amtmann,
Amtsverwalter, u. s. f. Es ist dieses Wort eigentlich das Particip. Pass. von
dem Verbo beamten, mit einem Amte versehen, welches im Oberdeutschen sehr
gebräuchlich ist, im Hochdeutschen aber wenig gehöret wird. Es sollte
daher eigentlich der Beamtere heißen, wie es bey einigen Oberdeutschen
auch wirklich lautet; allein im Hochdeutschen wird die letzte Sylbe um des
Wohllautes willen gemeiniglich verschlungen. [
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