Baulich
, -er, -ste, adj. et adv. wohnbar; doch nur in der R. A. ein
Haus, ein Gebäude in baulichem Stande erhalten. Bauen hat in dieser
Zusammensetzung noch die alte Bedeutung des Wohnens. Opitz gebraucht dafür
bauständig. Bey dem Königshoven bedeutet baulich so viel als
wohnhaft, ansässig. [
759-760]