Der Bauherr
, des -en, plur. die -en. 1) Derjenige, welcher ein Gebäude
aufführen lässet. 2) In den Städten, derje- [
757-758] nige Rathsherr, welcher die Aufsicht über die
Öffentlichen Gebäude hat; an andern Orten Baumeister, und in einigen
Klöstern Werkmeister. [
759-760]