Die Baufreyheit
, plur. die -en. 1) Die Freyheit oder Erlaubniß zu bauen;
ohne Plural. 2) Am gewöhnlichsten, eine Freyheit oder ein Nachlaß von
obrigkeitlichen Abgaben und Beschwerden, zum Behufe eines neuen Baues; in
welchem Verstande die Baufreyheiten eine Art der Baubegnadigungen
sind. [
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