Die Bauerschaft
, plur. die -en, 1) Der Inbegriff aller Bauern eines Dorfes oder
einer Gegend; in Oberdeutschland die Bauersame. Die junge Bauerschaft, die
jungen Bauersleute. Im Osnabrückischen bedeutet Bauerschaft ein Dorf ohne
Kirche, Dorf aber ein Kirchdorf. 3) Das Dorfrecht; aber nur in einigen
Gegenden. 4) An einigen Orten, z. B. in Bremen, wird dieses Wort auch noch von
dem Bürgerrechte genommen, ingleichen von einem gewissen Theile einer
Stadt, und den darin wohnenden Bürgern.
S. Bauer 1. [
757-758]