Der Bauernkönig
, des -es, plur. die -e, an einigen Orten und bey manchen
feyerlichen Gelegenheiten, ein Anführer der Bauern. So heißt in der
Grafschaft Öttingen derjenige Bauer der Bauernkönig, welcher einen
neu angehenden Bauer feyerlich einsetzet und bestätiget, und die
übrigen Bauern dazu einladet.
S. davon Lang's Materialien zur Ötting. Gesch. Th. 1, S.
109. [
755-756]