Das Bauergut
, oder Bauerngut, des -es, plur. die -güter. 1) In der
weitesten Bedeutung, ein jedes Gut, welches von Bauern besessen oder bewohnet
wird. 2) In engerer Bedeutung, ein Gut, welches mit Diensten und Frohnen
beschweret ist, im Gegensatze der Frey- und Rittergüter. 3) In der engsten
Bedeutung, ein solches Bauergut, worauf wenigstens zwey Pferde gehalten werden
können; in Meißen, ein Pferdgut, oder Pferdnergut, in andern
Obersächsischen Gegenden ein Anspänner- oder Spannergut u. s. f.
S. Bauer 3. [
755-756]