* Der Bannvogt
, des -es, plur. die -vögte, in Oberdeutschland, der
Aufseher über den Bann oder die Grenze eines Ortes; der Bannwart, oder
Bannwärter, (welches in der Schweiz auch einen Förster bedeutet,) in
Thüringen der Flurschütz, an andern Orten
Feldwächter. [
721-722]