Der Bandit
, des -en, plur. die -en, ein Verbanneter, besonders ein
solcher, welcher sich nach seiner Verbannung auf den Straßenraub leget. In
weiterer Bedeutung auch wohl ein jeder Straßenräuber und
Meuchelmörder. Von dem Ital. Bandito, welches von bandire, verbannen,
abstammet; daher dieses Wort eigentlich nur den Italienischen
Straßenräubern und Meuchelmördern zukommt, welche durch die in
diesem Lande ehedem so häufigen Verbannungen oft zu dieser verhaßten
Lebensart gezwungen wurden. Bluntschli gebraucht dieses Wort in seiner ersten
und eigentlichen Bedeutung von einem verbannten Rathsherren. [
713-714]