Auswittern
, verb. reg. welches auf gedoppelte Art üblich ist.I. Als
ein Neutrum. 1. Mit seyn. 1) Von der Witterung aufgelöset, seiner
vorzüglichen Theile beraubt werden; besonders im Bergbaue. Das Erz wittert
aus, wenn es durch die Luft seines metallischen Gehaltes beraubet wird. 2) Der
Witterung gehörig ausgesetzet seyn. Den Thon ein Jahr lang unter freyem
Himmel auswittern lassen, von der Luft durchstreichen lassen. 2. Mit haben,
aufhören zu wittern, oder zu donnern. Er kam nachdem es ausgewittert
hatte, Lichtw. Bis daß ihr Eifer ausgewittert, ebend. im figürlichen
Verstande.II. Als ein Activum. 1. Der freyen Luft aussetzen; in einigen
Fällen des gemeinen Lebens. So sagt man von den Bienen, daß sie sich
auswittern oder verwittern, wenn sie an einem hellen Tage vor dem Stocke auf
und nieder fliegen. 2. Auflösen und der vorzüglichen Theile berauben,
von der Witterung, d. i. der Luft und den unterirdischen Dünsten,
besonders im Bergbaue. Die Luft wittert die Erze aus.So auch die Auswitterung,
unter welchem Worte die Bergleute zuweilen auch die Dünste selbst
verstehen. [
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