Auswandern
, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn. 1) Aus einem
Orte wandern. Ein Handwerksbursch wandert aus, wenn er auf die Wanderschaft
gehet. Er wandert von einem Orte aus, wenn er denselben verläßt, aus
demselben wandert. Besonders von Unterthanen, dir mit ihrer Habe aus einem
Lande ziehen; nach dem Latein. emigrare. Daher die Auswanderung, und das
Auswanderungsrecht, die Freyheit, in gewissen Fällen ungehindert aus einem
Orte oder Lande ziehen zu dürfen; Jus emigrandi. 2) Völlig
durchwandern. Er ist die halbe Welt ausgewandert. 3) Mit dem Hülfsworte
haben kann man auch sagen, er hat nunmehr ausgewandert, er hat aufgehöret
zu wandern. [
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