Austreten
, verb. irreg. (
S. Treten,) welches auf gedoppelte Art gebraucht wird.I.
Als ein Activum. 1) Heraus treten, durch Treten heraus bringen. Die Körner
austreten, aus den Ähren. Die Trauben austreten. Einem die Schuhe
austreten, im gemeinen Leben, figürlich, sich in dessen Stelle
drängen, ihn durch List eines Vortheils berauben. 2) Aus einander treten.
Den Speichel austreten. Ingleichen durch Treten erweitern. Die Schuhe
austreten. 3) Durch Treten aushöhlen. Die Stufen einer Treppe austreten.
Der Grabstein ist sehr ausgetreten.II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte
seyn. 1) Den Fuß im Gehen aufheben. Im geschlossenen Marsche müssen
alle Soldaten zugleich austreten. 2) Aus seinen Grenzen, aus einen bestimmten
Orte treten. Das Wasser tritt aus. Der Fluß ist ausgetreten. Da wo der
Bach auf die Wiese ausgetreten war. Das Austreten des Mastdarmes. Ingleichen
figürlich, auf kurze Zeit flüchtig werden, als ein gelinderer
Ausdruck für das härtere ausreißen. Es sind viele Soldaten
ausgetreten. Der Kaufmann ist ausgetreten. Daher die Austretung in den
Bedeutungen des Activi; und zuweilen auch der Austreter, der ausgetretene, in
der zweyten Bedeutung des Neutrius.Anm. Austreten für ausschweifen, in
moralischer Bedeutung,
Gestalt pflegt auszutreten Und ist ihr Kuppler selbst,
Opitz,
ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Daß die gemeinen
Leben übliche R. A. die Kinderschuhe noch nicht austreten haben, noch in
der Kindheit leben, dem heutigen Gebrauche des Verbi nach, einen falschen
Begriff gewähre, hat schon Frisch angemerket. Es sollte heißen: noch
nicht aus den Kinderschuhen getreten seyn. Man müßte denn hier die
zweyte thätige Bedeutung der Verbi annehmen, da es denn eigentlich
jemanden bedeuten würde, der noch nicht lange in den Kinderschuhen
gehet. [
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