Ausstellen
, verb. reg. act. hinaus stellen. 1) Eigentlich Wachen, Posten
ausstellen. Waaren ausstellen, aussetzen. Besonders zur Schau, zur Besichtigung
hinstellen. Gemälde, Zeichnungen ausstellen. 2) Figürlich. (a) Von
sich stellen. Einen Revers, eine Handschrift, einer Wechsel ausstellen. (b)
Einer Veränderung aussetzen, bloß stellen. Einen der
öffentlichen Beschimpfung ausstellen, Raben. Der Arme ist den
Zufällen des Schicksals nicht mehr ausgestellet, als der Reiche, Dusch;
wofür doch aussetzen gewöhnlicher ist. (c) Aufschieben. Etwas auf
eine andere Zeit ausgestellt seyn lassen; wofür gleichfalls aussetzen
üblicher ist. Ingleichen völlig unterlassen. Ein Vorhaben gar
ausstellen. (d) Tadeln, vorzüglich in Oberdeutschland, für das
Hochdeutsche aussetzen.
Er stellt mit höchstem Fleiß die kleinsten
Mängeln aus, Gryph.
(e) * Einen gelinden Verweis geben; im Oberdeutschen.
Dieß wird dem Amte ausgestellet. Das Ausstellen ist in der Oberdeutschen
Kanzelleysprache die gelindeste Art des Verweises; darauf folgt das
stärkere Vorhalten; hierauf das noch stärkere Verheben; ferner das
Ahnden, und endlich das Verweisen, als die stärkste Art.Daher die
Ausstellung in allen obigen Bedeutungen, besonders in Oberdeutschland, für
Tadel. Ausstellungen wider etwas machen, es tadeln. Das Adjectiv ausstellig,
etwas ausstellig machen, es tadeln, ist gleichfalls nur in der Oberdeutschen
Mundart gebräuchlich. [
657-658]