Der Ausspruch
, des -es, plur. die -sprüche, was ausgesprochen wird, doch
nur in engerer Bedeutung, ein mit Worten ausgedruckter Satz. Der Ausspruch des
Orakels. Ein göttlicher Ausspruch. In noch engerer Bedeutung, ein Urtheil,
besonders eines Richters. Ich überlasse es deinem Ausspruche, lasse es auf
deinen Ausspruch ankommen. Einen Ausspruch thun, fällen. Die Sache beruhet
nur noch auf den Ausspruch [
653-654] des Richters, welcher
gerichtliche Ausspruch im gemeinen Leben auch nur ein Spruch genannt wird.Anm.
In einigen Niedersächsischen Gegenden, besonders in Hamburg und
Lübeck, bedeutet Ausspruch auch die Abteilung her. Ältern mit ihren
Kindern. Einen Ausspruch thun, die Kinder abtheilen. Ja ein solcher
ausgeschiedener Theil wird auch zuweilen selbst ein Ausspruch genannt. In der
Mark Brandenburg ist der Ausspruch ein jedes Geld, welches jemanden in einem
Testamente vermacht wird; das Erbgeld, die Ausmachung.
S. auch Aussagen. [
655-656]