* Ausspeisen
, verb. reg. act. an Lebensmitteln austheilen; ein Wort, welches
nur an manchen Höfen gangbar ist. So werden daselbst den Köchen das
Fleisch, Brot, Gemüse u. s. f. und dem Mundschenken der Wein für die
herrschaftliche Tafel ausgespeiset. Der dazu gesetzte Beamte wird der
Ausspeiser genannt. In eben demselben Verstande hat man auch in kleinern
Wirthschaften Ausspeiserinnen, welche an andern Orten Ausgeberinnen
heißen. [
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