* Die Ausspann
, plur. inusit. 1) Im gemeinen Leben, ein Wirthshaus, wo jemand
sein Zugvieh ausspannen und daselbst herbergen kann; im Gegensatze der
eigentlichen Schenken. 2) Inden Rechten der mittlern Zeiten, ein Recht,
vermöge dessen ein Schutzherr oder dessen Bediente an einem Ort
unentgeldlich aufgenommen und verpflegt werden mußten; das Ablager, die
Atzung, Jus Albergariae. 3) In einigen Gegenden auch die Zeit, welche das
Zugvieh ohne zu fressen pflügen muß. Eine Ausspann oder Ausspannung
pflügen. Eine lange Ausspann machen. In Oberdeutschland ist dieses Wort
auch in dem männlichen Geschlechte üblich, der
Ausspann. [
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