Ausschneiden
, verb. irreg. act.
S. Schneiden. 1) Heraus schneiden. Einem die Zunge
ausschneiden. ein Blatt ausschneiden, aus einem Buche. Ingleichen metonymisch.
Ein Kalb ausschneiden, es castriren, in der Landwirthschaft. Die Bäume
ausschneiden, bey den Gärtnern, ihnen die unnöthigen [
637-638] Zweige benehmen.
S. Ausschneiteln. 2) Nach einer gewissen Figur
schneiden. In Papier ausschneiden. Blumen, Früchte ausschneiden. Einen
Kragen rund ausschneiden. Ein ausgeschnittener Kragen. Die Absätze
ausschneiden, bey den Schustern, den hölzernen Absätzen durch
Beschneiden die gehörige Gestalt geben. 3) Gewirkte oder gewebte Waaren
ellenweise verkaufen, weil sie alsdann abgeschnitten werden müssen.
Tücher, Seidenzeuge u. s. f. ausschneiden.
S. Ausschnitt. Auch die Bäcker pflegen zuweilen das
Brot auszuschneiden, wenn sie abgeschnittene Stücke nach Pfennigen
verkaufen. [
639-640]