Ausschließen
, verb. irreg. act.
S. Schließen. 1. Hinaus schließen, durch
Verschließung eines Ortes draußen zu bleiben nöthigen. 1)
Eigentlich. Wir müssen eilen, sonst werden wir ausgeschlossen, nehmlich
aus der Stadt, oder dem Hause. Noch mehr aber, 2) figürlich, ausnehmen, in
etwas nicht mehr begreifen, aussondern. Einen von der Wahl, von der Erbschaft,
von der Gemeinde ausschließen. Ich schließe niemanden aus. Keinen
ausgeschlossen. Das Geboth zu bethen schließt das Geboth der Liebe und des
Mitleidens nicht aus, Gell. Ein ausschließendes Privilegium, welches alle
andere von einem gewissen Vorrechte ausschließt. Einem etwas
ausschließungsweise beylegen, ihm allein, mit Ausschließung aller
anderer. 2. Einen Gefangenen ausschließen, ihn seiner Bande entledigen,
wofür in manchen Fällen ein gewisses Ausschließegeld gegeben
wird. 3. Eine Zeile ausschließen, bey den Buchdruckern, sie in dem
Winkelhaken endigen, mit Spatien beschließen. So auch die
Ausschließung. [
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