Ausschenken
, verb. reg. act. von schenken, gießen. 1) Ein Getränk
ausgießen; im Gegensatze des Einschenkens. Das Bier, den Wein ausschenken,
aus der Flasche gießen, welche Bedeutung doch in Niedersachsen am
häufigsten ist. 2) Ein Getränk nach kleinern Maßen verkaufen.
Wein, Bier ausschenken, maßweise verkaufen; in Oberdeutschland auswirthen,
und verleutgeben, von Leutgeb, ein Gast- oder Schenkwirth. 3) Einen
Gesellen [
631-632] ausschenken, bey den Handwerkern, ihm
bey dem Wegwandern den Ehrentrunk reichen, im Gegensatze des Einschenkens;
daher auch der ganze Abschied bey ihnen das Ausgeschenk heißet. So auch
die Ausschenkung. [
633-634]