Ausscharren
, verb. reg. act. 1) Heraus scharren. Eine Leiche wieder
ausscharren, für ausgraben, verächtlich. 2) Einen ausscharren, ihn
durch Scharren mit den Füßen beschimpfen und hinaus treiben. 3)
Aufhören zu scharren; als ein Neutrum. So auch die
Ausscharrung. [
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