Ausrüsten
, verb. reg. act. mit der gehörigen Rüstung versehen.
1) Eigentlich, da es besonders von Soldaten und Schiffen gebraucht wird.
Soldaten, Truppen ausrüsten. Ein Schiff, eine Flotte ausrüsten, sie
außer dem Tafel- Tau- und Unterwerke auch mit Kanonen, Pulver, Bley und
Mannschaft versehen.
S. auch Ausrehden. 2) In weiterer Bedeutung, mit Kraft
und Vermögen versehen. Wie kann der Mensch unglücklich seyn, da er
mit so vielen Kräften ausgerüstet ist, das Schöne zu empfinden?
Dusch. Daher die Ausrüstung, so wohl in der Bedeutung der Handlung, als
auch desjenigen, womit etwas in der ersten eigentlichen Bedeutung
ausgerüstet wird. [
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