Der Ausrichter
, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher etwas
ausrichtet, doch nur in einigen nicht überall üblichen Fällen.
1) In den Bergwerken, derjenige Arbeiter, der bey dem Ausfödern der Tonnen
das Seil gehörig richtet. 2) Der Ausrichter eines Ganges, eben daselbst,
der denselben entdeckt hat. 3) Dem die Ausrichtung, oder Vollziehung eines
letzten Willens ausgetragen ist. Eines besseren Testamentes Ausrichter, Hebr.
7, 22. Dieser Gebrauch ist im Hochdeutschen veraltet, seitdem man an dem
Lateinischen Executor mehr Geschmack gefunden hat. 4) In einigen
Oberrheinischen Gegenden, besonder bey den Landsiedeleyen, bedeutet dieses Wort
so viel als einen Lehnträger, weil seine vornehmste Pflicht ist, im Nahmen
der Miterben eines Landsiedels die schuldige Zinsen und Pachtgelder
auszurichten, d. i. zu bezahlen. [
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