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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Ausrichter

, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher etwas ausrichtet, doch nur in einigen nicht überall üblichen Fällen. 1) In den Bergwerken, derjenige Arbeiter, der bey dem Ausfödern der Tonnen das Seil gehörig richtet. 2) Der Ausrichter eines Ganges, eben daselbst, der denselben entdeckt hat. 3) Dem die Ausrichtung, oder Vollziehung eines letzten Willens ausgetragen ist. Eines besseren Testamentes Ausrichter, Hebr. 7, 22. Dieser Gebrauch ist im Hochdeutschen veraltet, seitdem man an dem Lateinischen Executor mehr Geschmack gefunden hat. 4) In einigen Oberrheinischen Gegenden, besonder bey den Landsiedeleyen, bedeutet dieses Wort so viel als einen Lehnträger, weil seine vornehmste Pflicht ist, im Nahmen der Miterben eines Landsiedels die schuldige Zinsen und Pachtgelder auszurichten, d. i. zu bezahlen. [627-628]
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