Der Ausreiter
, des -s, plur. ut nom sing. 1. Von reiten, equitare, ein
reitender Diener, der Theils zu Verschickungen in obrigkeitlichen
Angelegenheiten, theils auch zu Bereitung der Straßen gebraucht wird, und
zuweilen auch ein Einspänniger, ein Landreiter heißt.2. Von reiten,
bereiten, ingleichen ausrichten, von welchem Verbo dieses Wort in einigen
besondern Fällen abzustammen scheinet, da man es nicht füglich von
dem vorigen ableiten kann. Z. B. in dem Kloster zu Lüneburg ist der
Ausreiter ein vornehmer Beamter, der die Aussicht über die Güter des
Klosters hat, und an andern Orten ein Schaffner oder Großkeller
heißt. Ausreiter würde hier also so viel als einen Aufseher bedeuten;
welche Muthmaßung dadurch bestärket wird, daß in Bremen
diejenigen Rathsherren, welche die Einkünfte der Stadt verwalten, Reder
genannt werden, welches Niedersächsische Wort unstreitig von reden,
bereiten, abstammet. In einigen Städten Obersachsens heißen die
Aufwärter und Diener der Stadträthe gleichfalls Ausreiter, ob sie
gleich niemahls auf ein Pferd kommen, sondern ihre Geschäfte zu Fuße
ausrichten. [
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