Ausräuchern
, verb. reg. act. welches das Frequentativum des vorigen ist. 1)
Inwendig beräuchern. Ein Zimmer ausräuchern. Ein Faß mit
Wachholderbeeren ausräuchern. 2) Zur Genüge räuchern. Das
Fleisch ist noch nicht ausgeräuchert. Gut ausgeräuchertes Fleisch.
Daher die Ausräucherung, in der ersten Bedeutung. [
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