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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Auspfänden

, verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Haufe nehmen. Daher die Auspfändung. [621-622]
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