Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Auspfänden
, verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Haufe nehmen. Daher die Auspfändung. [
621-622
]
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Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, A - E
Kapitel:
A
Seiten:
621-622
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