Die Ausnahme
, plur. die -n, das Abstractum des Verbi ausnehmen, in der
ersten figürlichen Bedeutung zuweilen auch dasjenige, was auf solche Art
ausgenommen wird. Die Ausnahme von der Regel, die Abweichung von einer
herrschenden Ähnlichkeit, und was von den derselben abweicht. Eine
Ausnahme machen. Etwas ohne Ausnahme behaupten. Mit gewissen Ausnahmen. Ich
gehorche ihnen ohne alle Ausnahme. Ehedem bedeutete dieses Wort, besonders in
den rechten, auch so viel als Ausflucht, in nachtheiligen Verstande, welche
Bedeutung noch zuweilen im gemeinen Leben gehöret wird. [
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